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Ihre Rechte als Stifter

Geben Sie ihre Stiftung in die Obhut des Stiftungszentrums, dann haben Sie so gut wie keine Arbeit, aber bleiben trotzdem mit Ihrer Stiftung verbunden. Sie legen den Namen Ihrer Stiftung fest und entscheiden über die Art und Weise der Kapitalanlage. Sie haben die Möglichkeit, eine Person Ihres Vertrauens zu ernennen, die dafür sorgt, dass Ihre Vorstellungen umgesetzt werden. Wenn Sie möchten, veröffentlichen wir, in welchen Bereichen Ihre Stiftung Hilfe leistet. In jedem Fall bekommen Sie alle Informationen darüber, welche Erträge angefallen sind und welche Unterstützung damit geleistet wird. So können Sie immer ersehen, wie das Stiftungszentrum Ihre Wünsche umsetzt.

Erträge

Sie oder die von Ihnen bestimmte Vertrauensperson können vorschlagen, was genau mit den Erträgen Ihrer Stiftung passieren soll. Wichtig ist nur, dass der von Ihnen bestimmte Stiftungszweck gefördert wird. Und dass die Erträge baldmöglichst der von Ihnen begünstigten Einrichtung zugute kommen. Das muss nach den gesetzlichen Vorgaben für gemeinnützige Stiftungen spätestens im Jahr nach der Ertragsausschüttung passieren. Rücklagen anzusammeln, ist nur beschränkt möglich. Zulässig ist aber, freie Rücklagen zu bilden, um den Wert des Stiftungsvermögens zu erhalten. Schließlich muss auch eine eventuelle Geldentwertung berücksichtigt werden.