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Unterstützung bestehender Stiftungen

Wenn Sie eine Stiftung unterstützen möchten, können Sie jeden Zweck und jede Aufgabe einer bereits bestehenden Stiftung fördern. Das ist möglich durch eine Spende oder durch eine rechtlich sogenannte Zustiftung. Wer eine Stiftung unterstützt, genießt besondere steuerliche Vorteile.

Bei einer Zustiftung können Sie darüber bestimmen, wer über den Ertrag Ihres Stiftungsvermögens bestimmt: Sie selbst, eine Person Ihres Vertrauens oder der Vorstand der begünstigten Stiftung. Wenn Sie etwa eine Pfarrkirchenstiftung unterstützen möchten, haben Sie folgende Möglichkeit: Sie können die Entscheidung, wofür der Ertrag Ihres Stiftungsvermögens ausgegeben wird, auf die Kirchenverwaltung übertragen. Aber Sie können auch regeln, dass Ihre ganz besonderen Wünsche berücksichtigt werden. Das ist möglich, indem Sie beispielsweise den Zweck Ihrer Zustiftung angeben: die bauliche Unterhaltung oder Ausschmückung der Kirche, den Kindergarten, die Kirchenmusik, die Seniorenarbeit oder jede weitere Aufgabe innerhalb der Pfarrei.

Wenn Sie mit Ihrer Stiftung eine bestehende kirchliche Stiftung begünstigen wollen, können Sie das durch eine Vereinbarung mit dem Vorstand dieser Stiftung oder mit dem Stiftungszentrum erreichen. Das Stiftungszentrum berät Sie auch dann gerne, wenn es nicht Ihr Vertragspartner werden soll.